Allgemeine Geschäftsbedingungen der AIM3 media GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die AIM3 media GmbH (nachfolgend: “AIM3”) betreibt unter studio.aimmm.live eine Onlineplattform. Diese stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine gebührenpflichtigen Softwarelösung zur Verfügung. Die AIM3 Softwarelösung unterstützt den Kunden bei der Erstellung, Gestaltung und Verwaltung von Werbemaßnahmen. Darüber hinaus übernimmt die AIM3 Softwarelösung die Platzierung der von dem Kunden eigens erstellten Werbeanzeige auf verschiedenen Online-Kanälen. Das Kampagnenziel (“Anzeigen”, “Klicks”, “Interaktionen”) und das entsprechende Werbebudget werden während der Kampagnenerstellung vom Kunden festgelegt.

Die Inanspruchnahme von Leistungen und Angebote der AIM3 erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ausschließlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern, sofern sie (nachfolgend: “Kunde”) von der AIM3

  • Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen und/oder
  • über die von der AIM3 leihweise angebotene Nutzung der Software-/Systemlösung eigene Design-/Marketingdienstleistungen erstellen und verbreiten und/oder
  • Newsletter / Mailings beziehen.

(2) Diese AGBs sind Bestandteil aller Verträge, die AIM3 mit Kunden schließt und gelten auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle zwischen dem Kunden und der AIM3 im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesem Vertrag sowie diesen Bedingungen.

Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste/Dienstleistungen der AIM3 gültige Fassung der AGBs der AIM3.

(3) Der Kunde von AIM3 erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AIM3 einverstanden. Der Inanspruchnahme der Angebote und Dienste/Dienstleistungen ohne vorherige Anerkennung der AGBs von AIM3 wird widersprochen.

(4) Der Kunde bestätigt vor Inanspruchnahme der Dienste und Dienstleistungen von AIM3, ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner (neben-) gewerblichen Tätigkeit die Dienste der AIM3 in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit der AIM3 einzugehen.

(5) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn AIM3 ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Sofern im Einzelfall ein Vertrag mit Kunden aus anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland zustande kommt, finden diese AGB ebenfalls Anwendung.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) AIM3 bietet dem Kunden über eine eigene Plattform die kostenpflichtige zeitlich befristete Nutzung einer eigenen Software-/Systemlösung an, und zwar in Form eines kostenpflichtigen Abonnements, welches in verschiedenen Modellen angeboten wird. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend individuell vereinbart, schuldet AIM3 weder die Erbringung eines Werks noch eines Erfolges.

(2) Mit Hilfe der unter § 2 (1) bezeichneten Softwarelösung sowie eines vom Kunden individuell einzurichtenden Kundenkontos (vgl. § 4) kann der Kunde mit Hilfe seiner eigenen Preise, Beschreibungen, Bilder, Videos, Texte etc., z.B. aus dem eigenen Webshop, Werbemaßnahmen erstellen, die durch die von der AIM3 angebotenen Softwarelösung für verschiedene Online-Kanäle formatiert werden (vgl. § 6). In einem weiteren Schritt kann der Kunde mit Zurverfügungstellung eines zusätzlichen von ihm bestimmbaren Werbebudgets entgeltlich Werbung auf verschiedenen Webseiten und/ oder Apps schalten (vgl. § 6), deren Verteilung in das Ermessen eines von der AIM3 entwickelten Algorithmus gestellt wird. Der Kunde bestimmt dabei, welches Tages-/Wochen-/Monatsbudget er für welchen Zeitraum zur Verfügung stellt und welches Kampagnenziel (“Anzeigen”, “Klicks”, “Interaktionen”) er für die jeweilige Werbung erreichen möchte.

(3) Um bestimmte AIM3 Services nutzen zu können, muss der Kunde in sein Konto eingeloggt sein und eine gültige Zahlungsmethode mit dem Konto verknüpft haben. Falls es ein Problem mit der Belastung seiner gewählten Zahlungsmethode gibt, kann AIM3 jede andere gültige mit dem AIM3 Konto verknüpfte Zahlungsmethode belasten.

(4) Die aktuellen Abonnementsgebühren, die derzeit verfügbaren Abonnementsmodelle und die Laufzeiten der von AIM3 angebotenen Abonnements können jederzeit im Kundenkonto aufgerufen werden (vgl. § 4 (5)).

Die Abonnementsgebühr ist nicht erstattungsfähig, soweit in der vertraglichen Vereinbarung und/oder in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste/Dienstleistungen auf den Webseiten der AIM3 oder in Form von Werbeanzeigen auf Seiten Dritter, gleich ob als Print- und/oder Online-Medium, stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit der AIM3 dar.

(2) Sofern der Kunden ein Abonnement mit der AIM3 über die Homepage von AIM3 abschließt, hat er dort zunächst in einem ersten Schritt eines von den dort angebotenen Modellen zu dem dort jeweils angegebenen Preis auszuwählen und zu bestätigen. Sofern noch nicht vorhanden, hat er im Rahmen eines zweiten Schrittes ein Kundenkonto anzulegen und dort die von AIM3 vorgegebenen Felder zu seinen Kontakt-, Adress- und Zahlungsdaten wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und abschließend erneut zu bestätigen. Im Rahmen eines dritten Schrittes kann der Kunde den Umfang seiner Werbekampagne bestimmen. Dem Kunden werden seine angegebenen Daten sowie das von ihm ausgewählte Abonnement-Modell sowie der Umfang seiner gewünschten Werbekampagne nochmals zusammenfassend dargestellt, bevor er diese nochmals bestätigen muss. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden, indem er den “Zurück”-Button betätigt.

AIM3 wird den Zugang der über die Webseiten der AIM3 abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail formal bestätigen. Sofern sich nichts anderes aus der jeweiligen Bestätigung ergibt, liegt in dieser E-Mail bereits eine verbindliche Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages. Dem Kunden wird unverzüglich Zugang zu der bestellten Dienstleistung (zum Beispiel durch Erstellung eines Kundenkontos sowie Zugang zur passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt.

(3) Der Vertragsschluss zwischen der AIM3 und dem Kunden kann in Ausnahmefällen auch fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.

Fernmündlich kommen Verträge zwischen der AIM3 und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken durch AIM3 aufgezeichnet wird.

Für den Fall, dass der Kunde von AIM3 ein schriftliches Angebot erhält, kommt ein Vertragsabschluss zustande, wenn der Kunde innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang dieses Angebot annimmt. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei der AIM3.

Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, erhält der Kunde die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von der AIM3.

Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht jeweils nicht, da es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

(4) Angaben der AIM3 zur Darstellung der Leistung (z.B. Modelle und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, nachdem diese Materialien von dem jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt werden.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 4 Kundenkonto/ Vertragsstrafe

(1) Um die von der AIM3 angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die für die Dauer des Vertragsverhältnisses leihweise angebotene Nutzung der bereitgestellten Software von AIM3 nutzen zu können, hat der Kunde ein eigenes Kunden-/Benutzerkonto auf der Homepage von AIM3, abrufbar unter www.aim3.media zu errichten.

(2) Im Rahmen des Kundenkontos hat der Kunde den Namen seines Unternehmens, die vertretungsberechtigten Personen, die aktuelle Geschäftsanschrift inklusive Telefonnummer, Email-Adresse, Faxnummer sowie ggfls. Handelsregisternummer und USt-ID (vgl. § 4 (6)) sowie durch eine vertretungsberechtigte Person eine gültige Zahlungsmethode anzugeben sowie das Konto mit einem Passwort zu sichern, für dessen Geheimhaltung er einzustehen hat. Der Kunde hat dabei wahrheitsgemäße und vollständige Informationen, wie z.B. vom Anmeldeformular gefordert, für die Anmeldedaten zu liefern und ist verpflichtet diese Informationen während der Dauer der Vertragslaufzeit bei Änderungen seiner Daten unverzüglich zu aktualisieren. Der Kunde kann seine Informationen im Bereich “Settings” der Webseite einsehen.

(3) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu den Programmen, Inhalten und Plattformen von AIM3 ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen.

Im Rahmen dieses Kundenkontos hat der Kunde die Möglichkeit an eine bestimmte Anzahl von Personen verschiedene Rechte zu verteilen. Dabei besteht die Möglichkeit, einer berechtigten Person Administratorenrechte einzuräumen. Diese Person hat die Möglichkeit, neben sämtlichen vertraglichen Regelungen, wie z.B. dem Hinzufügen eines Shops des Kunden, Kündigungen, Vertragsverlängerungen, Vertragsänderungen, z.B. zum Umfang der Werbekampagne oder zu einem Upgrade seines Abonnements, Einstellungen an dem Konto und/oder die Ergänzung bzw. Löschung von Berechtigungen weiterer Personen vorzunehmen. Diejenigen Personen, die keine Administratorenrechte haben, haben lediglich die Möglichkeit, auf das Kundenkonto sowie das Dashboard zuzugreifen, können jedoch keine Veränderungen vornehmen. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass ein unberechtigter Zugriff auf die einzelnen Berechtigungen/Unterkonten verhindert wird und hat entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

(4) Wenn der Kunde Services der AIM3 nutzt, ist dieser für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Kontos und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu seinem Computer und seinen mobilen Geräten verantwortlich. Soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über sein Konto oder Passwort vorgenommen werden.

Ausschließlich der Kunde ist zur Nutzung seines Benutzerkontos berechtigt. Der Kunde wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um unbefugten Zugang zur Plattform zu verhindern, einschließlich der sicheren Verwahrung der Zugangsdaten für sein Benutzerkonto.

(5) Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte der Mitgliederplattform von AIM3 an nicht von AIM3 gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe im billigen Ermessen von AIM3 programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 5.000,00 Euro betragen kann, gegenüber AIM3 als verwirkt.

(6) Der Kunde sollte AIM3 unverzüglich informieren, wenn er Anlass zur Sorge haben, dass ein Dritter Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat und/oder das Passwort unautorisiert genutzt wird oder dies wahrscheinlich ist oder wenn irgendeine unbefugte Nutzung der Zugangsdaten oder ein unbefugter Zugriff auf das Kundenkonto vermutet oder festgestellt wird.

AIM3 behält sich vor, das Kundenkonto kurzfristig zur deaktivieren, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass seine Interessen aufgrund falscher Angaben bei der Anmeldung oder unbefugter Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte gefährdet sind.

(7) Im Rahmen des Kundenkontos kann der Kunde etwaige Änderungen in der von ihm zunächst anzugebenden Zahlungsmethode jederzeit ändern und/oder eine weitere Möglichkeit der Bezahlung hinzufügen. Der Kunde hat jeweils mindestens eine aktuelle Zahlungsmethode anzugeben, über die ein Einzug der vertraglich geschuldeten Vergütung der AIM3 zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt sichergestellt ist.

(8) Der Kunde hat – um das Leistungsangebot der AIM3 vollständig nutzen zu können – über sein Kundenkonto ein bei der AIM3 zu hinterlegendes Guthaben aufzuladen, um Werbungen auf Drittseiten schalten zu können (vgl. § 6 (2)). Dem Kunden ist bekannt, dass ohne ausreichendes Guthaben die von AIM3 angebotene Leistung in Form der zeitlich begrenzten Nutzung der von der AIM3 angebotenen Software zwar möglich ist, jedoch eine von dem Kunden erstellte Werbekampagne nicht bzw. nicht auf allen von ihm vorgegebenen Kanälen verbreitet werden kann. Sollten Kunden nicht über ein ausreichendes Guthaben verfügen, liegt in diesem Fall in der von der AIM3 angebotenen Leistung kein Mangel (vgl. § 6 (3)).

(9) Nachdem der Kunde ein Abonnement abgeschlossen hat, kann er sich jederzeit über sein Kundenkonto die Einzelheiten über sein Abonnement, wie zum Beispiel die Abonnementsgebühr und deren nächstes Fälligkeitsdatum oder bis wann sein bei der AIM3 gebuchtes Abonnement läuft bzw. ab wann es sich verlängert, abrufen.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, das Abonnement für einen vorgegebenen Zeitraum zu verlängern und/oder ein Upgrade auf ein umfangreicheres Abonnement vorzunehmen.

(10) Mit Nutzung der Mitgliederplattform von AIM3 stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform von AIM3 und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.

§ 5 Preise, Preiserhöhungen, Zahlung

(1) Die Preise für die von AIM3 angebotenen Leistungen (“Abonnement”, vgl. § 2) gelten zunächst für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs-, Zeit- und Lieferungsumfang und gelten nur die zeitlich befristete Nutzung der von AIM3 angebotenen Software. Im Falle einer Verlängerung des Vertrages kann eine angemessene Anpassung der Vergütung durch die AIM3 erfolgen (vgl. hierzu § 12 (12)). Sämtliche Preisangaben sind in EURO und grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mehr- oder Sonderleistungen und/oder ein nachträgliches Upgrade werden gesondert berechnet.

(2) Der Kunde hat die monatlich anfallenden Abogebühren für die leihweise Bereitstellung der Softwarelösung am 1. Werktag eines jeden Monats monatlich im Voraus an die AIM3 zu zahlen. Die Gebühren werden entweder von der im Kundenkonto hinterlegten Bankverbindung mit Hilfe einer (SEPA)-Einzugsermächtigung oder per Kreditkarte eingezogen.

Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte wird die AIM3 die Belastung des Kontos des Kunden frühestens zu dem in diesem Absatz geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine der AIM3 erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für zukünftige Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber der AIM3. Der Kunde bzw. das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass die einzuziehenden Beträge vom angegebenen Bankkonto abgebucht werden können. Kann das automatische Bankeinzugsverfahren nicht durchgeführt werden, stellt AIM3 dem Kunden bzw. dem Unternehmen – vorbehaltlich weiterer Ansprüche (vgl. § 5 (3) – eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR je fehlerhaftem Vorgang in Rechnung.

AIM3 wird sich bemühen, nach Auftragserteilung geäußerte Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden umzusetzen. Mehraufwand hierfür ist gesondert zu vergüten.

(3) Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Beginn eines jeden Monats bzw. zu Beginn der Erstlaufzeit/zu Beginn der verlängerten Laufzeit für den gesamten Jahreszeitraum.

Sofern der Kunde der AIM3 nicht vor dem nächsten Fälligkeitsdatum der Zahlung seiner Abonnementgebühr bzw. vor Ende der Vertragslaufzeit mitteilt, dass der Kunde das Abonnement zu dem betreffenden Datum beenden möchte, wird die AIM3 die zu dem Zeitpunkt gültige Abonnementsgebühr unter Verwendung der hinterlegten Zahlungsmethode automatisch abbuchen.

Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei AIM3. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% p.a. zu verzinsen. Darüber hinaus hat der Kunde entsprechend den gesetzlichen Regelungen aus §§ 286ff, 288 Abs. 5 BGB Mahngebühren in Höhe von EUR 40,00 an AIM3 zu zahlen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Ferner behält sich AIM3 das Recht vor, die eigene vertraglich geschuldete Leistung erst nach Eingang des Vorschusses oder – soweit noch weitere Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen – nach Eingang aller rückständigen Zahlungen anzubieten.

Fristen für die Leistungserbringung durch die AIM3 beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der AIM3 nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der AIM3 vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(4) Wenn alle von dem Kunden angegebenen Zahlungsmethoden abgelehnt werden und der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen eine neue gültige Zahlungsmethode angeben, wird das Abonnement beendet, wobei die AIM3 neben der Zahlung der rückständigen Gebühren berechtigt ist, die bis zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt anfallenden Abonnementgebühren als Schadensersatz geltend zu machen.

(5) Vom Kunden zusätzlich zu der befristeten Nutzung der Software von AIM3 gewünschte Werbebudgets sind gesondert zu einer Vergütung für die von der AIM3 angebotenen Leistungen zu bezahlen (vgl. § 6).

AIM3 wird sich bemühen, nach Auftragserteilung geäußerte Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden umzusetzen. Mehraufwand hierfür ist gesondert zu vergüten.

(6) AIM3 wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Hard- und Software sowie Energie, die Nutzung von Kommunikationsnetzen oder die Lohnkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Lohnkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Hard- und Software, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Hardwarekosten, sind von AIM3 die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. AIM3 wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. AIM3 wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.

Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag mit AIM3 zurückzutreten; die Erklärung über den Rücktritt hat binnen einer Woche nach Mitteilung der Kostenerhöhung bei AIM3 zuzugehen. Der Kunde hat im Falle des Rücktritts die bereits erbrachten Leistungen von AIM3 vertragsgemäß zu vergüten.

(7) Wird AIM3 nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Zahlung des Entgelts der von AIM3 angebotenen Leistungen infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist diese berechtigt, Vorkasse für den gesamten Leistungszeitraum zu verlangen oder, wenn AIM3 erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt hat, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

§ 6 Kampagnen erstellen und verwenden/ Werbebudget

(1) Der Kunde kann durch den angegebenen Administrator über die von der AIM3 angebotene Software/Softwarelösung in seinem Kundenkonto, dort unter der Rubrik “Dashboard” eine eigene Werbekampagne erstellen. Dabei wird er durch vorgegebene Schritte geführt, in denen er unter anderem der Kampagne einen Namen geben kann, die Höhe des für diese Kampagne einzusetzen (Tages-/Wochen- oder Monats-)Budgets innerhalb des je nach Abonnement vorgegebenen Mindest- und Maximalbetrages sowie den Zeitraum der Kampagne bestimmen und eine Auswahl für die Kanäle, auf denen die Kampagne dargestellt werden soll, vornehmen kann.

In einem weiteren Schritt hat der Kunde auszuwählen, ob das von ihm für die jeweilige Kampagne freigegebene Budget entsprechend fester Vorgaben für die von ihm ausgewählten Kanäle verwendet werden soll oder, ob – je nach Resonanz auf die bereits im Rahmen der jeweiligen Kampagne erzielte Reichweite – eine nach dem freien Ermessen sowie nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Kunden von AIM3 angebotene Verschiebung des freigegebenen Budgets innerhalb der für die jeweilige Kampagne freigegebenen Kanäle erfolgen kann (vgl. § 8 (2)).

(2) Um die von dem Kunden erstellte Werbung für Kampagnen verwenden zu können, muss der Kunde – vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung – über ein ausreichendes Guthaben auf seinem Kundenkonto verfügen. Hierzu besteht die Möglichkeit, in seinem Konto, dort unter der Rubrik “Recharge Account” einen von dem Kunden, dort nur durch die als Administrator befugte Person, beliebig festzusetzen Betrag als Guthaben aufzuladen. Der jeweils von dem Kunden festgesetzte Betrag wird unverzüglich durch AIM3 von dem von seinem hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen. Sobald ein Einzug möglich gewesen ist, wird der Betrag dem auf dem Kundenkonto hinterlegten Guthaben gutgeschrieben und die Werbekampagne wird gestartet, bis das vom Kunden freigegebene Budget aufgebraucht ist.

(3) Sofern der Kunde in seinem im Kundenkonto nicht über eine ausreichende Guthabenhöhe verfügt, kann eine Verwendung einer vom Kunden erstellten Kampagne nicht bzw. nicht in einem vom Kunden gewünschten Umfang erfolgen. Dies stellt keinen Mangel in der von AIM3 angebotenen Leistung dar.

(4) In Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Leistungen, insbesondere der Veröffentlichung und/oder Verbreitung der Werbekampagne gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine verbindliche Frist oder ein verbindlicher Termin zugesagt oder vereinbart ist.

§ 7 Pflichten des Kunden

Sofern nicht an anderer Stelle bereits geregelt, hat der Kunde für die Dauer des Vertragsverhältnisses nachfolgende Pflichten gegenüber der AIM3 einzuhalten:

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der AIM3 zu gewährleisten und hat alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Ruf bzw. den Namen und etwaige Marken von AIM3 zu beeinträchtigen.

(2) Der Kunde hat bei Teilnahme an Programmen und Dienstleistungen der AIM3 den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber der AIM3 und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten.

Der Kunde darf den Betrieb der Plattform in keiner Weise und durch kein Mittel oder Gerät, einschließlich, nicht beschränkt auf Spamming, Hacking, Hochladen von Computerviren oder sonstiger Schadsoftware sowie die nachfolgend beschriebenen Verhaltensweisen stören oder versuchen zu stören.

Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb der Programme und Dienstleistungen der AIM3 jedoch beeinträchtigt, wird die AIM3 den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall ist AIM3 sodann berechtigt, den Kunden von den Programmen und Dienstleistungen der AIM3 unter Aufrechtrechterhaltung der eigenen Vergütungsansprüche vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen.

(3) Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, dürfen die Website oder die Dienstleistungen nicht für andere als in diesem Vertrag beschriebene kommerzielle Zwecke genutzt werden.

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, auf der von AIM3 angebotenen Plattform bzw. für die eigene Erstellung eigener Werbemaßnahmen ausschließlich solches Bild-/Video-/Ton- und Textmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist und nicht gegen gesetzliche Regelungen, insbesondere nicht gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, handelsrechtliche, standesrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Vorschriften verstößt und keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Vorstehendes gilt auch für Seiten, die aufgrund eines vom Kunden zur Verfügung gestellten Links, aufgerufen werden können.

In einem solchen Fall – auch wenn lediglich der Verdacht besteht – steht AIM3 unter anderem das Recht zu, die eigenen Leistungen vorübergehend bzw. dauerhaft zurückzuhalten (vgl. § 8 (9)). Der Kunde stellt die AIM3 insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung Rechte Dritter, z.B. des geistigen Eigentums vollständig frei.

Der Kunde hat AIM3 auf deren Anforderung ferner folgende Informationen in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

  1. Informationen über sämtliche Miturheber an den eingebrachten Materialien
  2. Ggf. Beschränkungen des Rechteumfanges bzw. der Art und Weise, auf die das vertragsgegenständliche Material eingebunden werden darf

Der Kunde hat dies auf Verlangen auch nachzuweisen.

Der Kunde stellt insbesondere durch entsprechende Vereinbarungen mit seinen Arbeitnehmern oder Beauftragten sicher, dass der vorgesehene Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Miturheber- oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere alle in die Projekte einzubindende Inhalte und Materialien (Texte, Bilder etc.), deren Berücksichtigung er wünscht, in einer für die Umsetzung geeigneten Form bzw. Qualität auf Anforderung unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten (auch Zugangsdaten) unverzüglich nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch eine Verknüpfung seines Webshops mit dem auf der Plattform von AIM3 angelegten Kundenkonto, so dass Änderungen des jeweiligen Produktes bzw. Sortiments, z.B. im Preis, betreffend der bildlichen Darstellungen, einer vorübergehenden Nicht-Verfügbarkeit, automatisch angepasst werden.

(6) Der Kunde darf sein Abonnement oder die sich daraus ergebenden Vorteile weder übertragen noch abtreten, solange dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder in einer individuellen vertraglichen Regelung schriftlich durch AIM3 gestattet wird.

(7) Den Kunden ist der Erwerb von Dienstleistungen der AIM3 zum Zweck des Weiterverkaufs, der Vermietung oder der Lieferung an eigene Kunden oder potenzielle Kunden unter Nutzung von etwaigen Vorteilen untersagt.

(8) Der Kunde darf den Service der AIM3 nicht verwenden:

  • in einer Weise, die dazu geeignet ist, den Service der AIM3 oder den Zugang dazu zu unterbrechen, zu beschädigen oder in sonstiger Art zu beeinträchtigen, oder
  • für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit einer Straftat oder rechtswidrigen Aktivität oder
  • um strafrechtlich verfolgbare Inhalte zu verbreiten und/oder Belästigungen, Unannehmlichkeiten oder Angst zu verursachen und/oder gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen (insbesondere zum Schutz von Kindern und Minderjährigen).

Der Kunde garantiert, dass die von ihm übermittelten Werbeinhalte insbesondere nicht gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, erotische, pornografische, volksverhetzende, menschenverachtende oder vom deutschen Werberat beanstandete Inhalte beinhaltet oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthält. Darüber garantiert der Kunde, dass die von ihm übermittelten Werbeinhalte nicht auf Seiten verweisen (z.B. durch Links), deren Inhalte gegen die vorstehenden Grundsätze verstoßen.

(9) Bei Verstößen gegen vorbenannte Ziffern hat AIM3 das Recht, dem Kunden fristlos zu kündigen und/oder die jeweiligen Werbeinhalte unverzüglich zu löschen und die Auslieferung der jeweiligen Kampagnen einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Werbekunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.

§ 8 Pflichten der AIM3

(1) AIM3 räumt dem Kunden einen zeitlich befristeten Zugang zur Nutzung seiner Plattform, u.a. zur Erstellung und Kompatibilität mit verschiedenen Online-Kanälen zur Verbreitung eigener Werbekampagnen nach den Maßgaben dieser AGB ein und gewährt die für die Dauer des Vertragsverhältnisses zeitlich befristete Nutzung der Software der AIM3. Ferner wird eine technische Unterstützung für die Dienstleistungen während der Geschäftszeiten zur Verfügung gestellt.

(2) AIM3 hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Kunden zu gewährleisten. Sofern individuell vereinbart, kann AIM3 nach einer Auswertung der bisherigen Resonanzen der Werbeanzeigen in einzelnen Kanälen sowie aufgrund tagesaktueller Zusammenhänge (z.B. in Form eines Unique Value Proposition, kurz USP) mit dem jeweils zu bewerbendem Produkt im eigenen Ermessen Änderungen in der Verteilung und Schaltung der Werbung innerhalb des freigegebenen Werbebudgets und innerhalb der freigegebenen Kanäle vornehmen. Hiervon wird AIM3 den Kunden unterrichten bzw. hat der Kunde zu jeder Zeit die Möglichkeit, sich über das Dashboard in seinem Kundenkonto zu informieren (vgl. § 6 (1)).

(3) AIM3 steht nicht dafür ein, dass die Art oder Menge der Werbematerialien den Angebotsparametern oder Vorgaben des Kunden entsprechend an den Werbemarktplätzen zur Verfügung steht oder dass das Angebot des Kunden – mit Ausnahme einer gegebenenfalls individuell vereinbarten Anzahl an “Klicks” – erfolgreich sein wird.

(4) AIM3 hat zu jederzeit und ohne vorige Ankündigung das Recht, die Dienstleistungen und Services auf der Website zu aktualisieren bzw. Wartungsarbeiten und/oder automatische oder manuelle Updates bzw. Upgrades durchzuführen, um den Betrieb und die Funktionalität der Services zu überwachen und um die Sicherheit und Integrität der Website oder der Zugangsdaten der Benutzer zu erhalten sowie um Informationen liefern zu können, die es AIM3 ermöglichen, eine vorausschauende Kapazitätsplanung für die Services durchzuführen.

Diese Arbeiten können zu unterbrochenen Dienstleistungen, Verzögerungen oder Fehlern auf der Website oder bei den Dienstleistungen führen kann. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass während der jeweiligen Dauer dieser Wartungsarbeiten keine neuen Kampagnen durch den Kunden erstellt werden können.

Diese Arbeiten haben keinen Einfluss auf bereits fertiggestellte und freigegebene Werbekampagnen.

Jede Änderung wird wirksam, wenn sie auf der Website veröffentlicht wird. Eine Verpflichtung der AIM3, Updates bzw. Upgrades zur Verfügung zu stellen, besteht nicht.

AIM3 versucht, die Kunden mindestens einen Werktag im Voraus über geplante Pflege- und Wartungsarbeiten zu informieren, wenn die Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigt ist oder gänzlich wegfällt (Scheduled Downtime). AIM3 führt Pflege- und Wartungsarbeiten soweit möglich in Zeiten geringer Nutzung durch. Unberührt bleibt das Recht von AIM3 zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme geeignete Maßnahmen jederzeit, auch ohne Ankündigung durchzuführen.

  • Für die Berechnung der Verfügbarkeit blieben folgende Umstände unberücksichtigt: Ausfälle durch die fehlerhafte Benutzung der Plattform durch den Kunden
  • weitere im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Gründe (insbesondere Probleme mit dem benutzen Computer, Netzwerk- und Internet-Zugang)
  • Gründe welche im Verantwortungsbereich von Dritten liegen (insbesondere externe Ad Server, Tracking-Dienstleister oder Daten-Anbieter)
  • Ausfälle auf Grund höherer Gewalt gemäß der Definition in diesem Vertrag

(5) AIM3 steht das Recht zu, seine für den Kunden angebotenen Dienstleistungen zurückzuhalten, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Verpflichtungen und/oder gegen Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, handelsrechtliche, standesrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Vorschriften verstößt und /oder sonstigen Rechte Dritter verletzt. In diesem Fall soll zwischen AIM3 und dem Kunden versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Mangel in der vertraglich von AIM3 geschuldeten Leistung liegt hierin nicht vor.

Ungeachtet einer solchen Einschränkung oder Kündigung hat der Kunde weiterhin Zugriff auf von ihm zuvor erworbene Inhalte und Dienstleistungen.

§ 9 Mängelrechte

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei der Kunde aufgrund seiner Eigenschaft als Unternehmer (§ 14 BGB) die Leistung unverzüglich nach Anzeige einer Vorschau der Werbekampagne mit Hilfe der von AIM3 bereitgestellten Software sorgfältig zu untersuchen und freizugeben hat. Der Kunde ist selber für die von ihm erstellten Werbekampagnen technisch und inhaltlich verantwortlich, insbesondere da sämtliches hierfür benötigtes Material (Fotos, Videos, Texte etc.) von ihm stammt und er diesbezüglich vollumfänglich selber haftet.

§ 10 Haftung

(1) Für eine Haftung der AIM3 auf Schadensersatz bzw. bei Unmöglichkeit der von AIM3 geschuldeten Leistungen gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

(2) AIM3 haftet für Schäden unbeschränkt, soweit diese

  1. die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
  2. für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder
  3. auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

(3) Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in § 10 Abs. 4 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte und/oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Im Übrigen haftet AIM3 nur dann, wenn diese die Nichteinhaltung des Vertrages zu vertreten haben. AIM3 haftet damit insbesondere nicht für:

  1. Ausfälle, die von AIM3 nicht zu vertreten sind, insbesondere externe DNS- und Routings-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailinfrastruktur von AIM3 oder dem Kunde und Ausfälle von Teilen des Internets bzw. des Leitungsnetzes außerhalb der Kontrolle von AIM3,
  2. Ausfälle, die vom Kunden verschuldet wurden, insbesondere Ausfälle, verursacht durch ein-/ ausgehende Hackerangriffe wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung der kundeneigenen Hard- und Software
  3. Ausfälle, die darauf beruhen, dass kundeneigene Hard- oder Software unsachgemäß benutzt oder repariert wurde, oder Systeme nicht den Richtlinien des Herstellers gemäß installiert, betrieben oder gepflegt wurden.

(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich AIM3 zur Vertragserfüllung bedient.

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(7) Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm, wozu auch Webseiten gehören, zu erstellen. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen und/oder Unterbrechungen des AIM3 Kundenportals (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) sind möglich und sind nicht als technischer Defekt anzusehen. Sie berechtigen nicht zu Rückforderungs- und/oder Schadensersatzansprüchen.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(9) Die Haftung für indirekte- oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden in Folge von Datenverlusten wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.

(10) AIM3 haftet – unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften – nur für einen nachweisbaren adäquat ursächlichen Schaden.

§ 11 Verjährungsfristen

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr, wobei folgende Maßgabe gilt:

  1. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit AIM3 eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.
  2. Die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Leistung bestehenden – schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen sowie in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Freigabe der Werbemaßnahmen durch den Kunden.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und Neubeginn von Fristen unberührt.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Absatz 1 S. 1.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12 Laufzeit/ Ende des Vertrages/ Kündigungsrecht

(1) Der Vertrag in Form eines Abonnements wird zunächst entweder für die Dauer eines Monats oder für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann – sofern nicht individualvertraglich ein Testzeitraum mit einer kürzeren Vertragslaufzeit und/oder einer früheren Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden ist – innerhalb der Erstlaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden, und verlängert sich im Falle eines Monatsabonnements automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn es nicht bis zum 15.ten Tage eines Monats zum nächstmöglichen Monatsende gekündigt worden ist sowie im Falle eines Jahresabonnements automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Kunde nicht bis Ablauf von einem Monat vor Ende der Erstlaufzeit entweder schriftlich eine Kündigung gegenüber AIM3 erklärt oder das Abonnement über sein Kundenkonto durch den Administrator kündigt und dadurch zum Ausdruck bringt, dass eine Verlängerung um weitere 12 Monate nicht gewünscht ist.

Der Kunde kann sich dazu auch an den Kundenservice der AIM3 unter der E-Mail Adresse service@aim3.media wenden.

Sofern die Kündigung schriftlich durch den Kunden erklärt werden soll, ist diese über das Kundenkonto und/oder durch E-Mail an die E-Mail-Adresse service@aim3.media unter Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung zu erklären. Davon unberührt bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung (vgl. § 12 (3)).

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung bei AIM3.

(2) AIM3 ist im Falle der Bereitstellung eines Upgrades/Updates mit neuen Funktionen und/oder im Falle der Verlängerung des Vertrages ein Mal pro Kalenderjahr berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, welches er innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die geplanten Preisänderungen gegenüber AIM3 auszuüben hat (vgl. hierzu § 12 (1)). Dies wird ihm von AIM3 in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für AIM3 dann vor, wenn

  • der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag schuldhaft verstoßen hat, insbesondere die ihm angebotenen Dienstleistungen der AIM3 missbräuchlich oder unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, handelsrechtliche, standesrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Vorschriften nutzt und/oder
  • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Abonnementgebühren entweder für zwei aufeinander folgende Monate oder in einem längeren Zeitraum als zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags von mindestens zwei Monatsabonnementgebühren, in Verzug ist.

Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber der AIM3 in Verzug, ist die berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. AIM3 bleibt es darüber hinaus im Falle der durch den Kunden schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vorbehalten, den Schaden ersetzt zu verlangen, der AIM3 dadurch entstanden ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. AIM3 bleibt es darüber hinaus im Falle der durch den Kunden schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vorbehalten, den Schaden ersetzt zu verlangen, der AIM3 dadurch entstanden ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Sofern dem Kunden aus einem bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch nicht verbrauchten Werbebudget ein Guthaben zusteht, wird dieses am Ende der Vertragslaufzeit entweder zur (anteiligen) Tilgung seiner Verbindlichkeiten verwendet und/oder ein darüber hinausgehendes Guthaben an den Kunden am Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt.

(4) Wirkung der Kündigung

(4.1) Bei Beendigung des jeweiligen Abonnements widerruft AIM3 unverzüglich automatisch, mithin ohne dass es einer weiteren schriftlichen Erklärung bedarf, die zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung der Software der AIM3 durch den Kunden. Die Dienstleistungen, die kraft der vertraglichen Regelung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weiterbestehen, bleiben darüber hinaus bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses abrufbar, auch wenn eine Kündigung erfolgt ist.

(4.2) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verliert der Kunde die Zugriffsmöglichkeit auf das von ihm angelegte Kundenkonto.

§ 13 Aufrechnung/ Abtretung

(1) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

§ 14 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde selbst räumt AIM3 an den übermittelten Werbeinhalten für die Dauer der Kampagne alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Rechte unentgeltlich und räumlich unbeschränkt ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Werbeinhalte in Online-Medien, wie dem Internet, öffentlich zugänglich zu machen.

(2) Unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und etwaiger anwendbarer Servicebedingungen sowie der Bezahlung anfallender Gebühren gewährt AIM3 seinen Kunden hinsichtlich der angebotenen Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine beschränkte, einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff und die nicht-kommerzielle Nutzung der Services von AIM3, mithin ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im von AIM3 passwortgeschützten Mitgliederbereich hinterlegten Inhalte bzw. die von AIM3 für die Dauer des Vertragsverhältnisses zeitlich befristete Nutzungsmöglichkeit der von AIM3 angebotenen Software. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.

(3) Diese Lizenz beinhaltet nicht den Weiterverkauf oder die kommerzielle Nutzung von den Services von AIM3 oder ihrer Inhalte, eine Erfassung und Nutzung von Produktinformationen, Beschreibungen oder Preisen, die abgeleitete Nutzung von den Services von AIM3 oder ihrer Inhalte, ein Herunterladen oder Kopieren von Kontoinformationen zugunsten eines anderen Händlers oder die Nutzung von Data-Mining, Robotern oder ähnlichen Datenerfassungs- und Extraktions-Programmen. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte/Anzeigen, die von AIM3 auf den eigenen Webseiten oder innerhalb von Foren/Gruppen veröffentlicht sind.

(4) Der Kunde erwirbt keinerlei Nutzungsrechte an der Plattform oder Ansprüche auf deren Überlassung oder dessen Quellcode. Der Kunde ist lediglich berechtigt, die Plattform im Umfang und für die Dauer des Vertrags zu nutzen. Dies gilt auch, soweit die Plattform individuell für den Kunden angepasst, weiterentwickelt oder geändert wird.

Soweit nicht durch anwendbares zwingendes Rechts ausdrücklich zugelassen, ist der Kunde nicht berechtigt, die Services der AIM3 und/oder die Plattform herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Er ist insbesondere nicht berechtigt, ihre Funktionsweise im Wege des sog. reverse engineering zu untersuchen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden oder anderweitig zu verfälschen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne vorherigen schriftliche Zustimmung von AIM3 technische Belastungs- und/ oder Penetrationstests der Systeme von der AIM3 durchzuführen.

(5) Soweit die Plattform Software oder andere schutzfähige Inhalte von Dritten enthält, gelten für deren Nutzung die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Dritten. AIM3 räumt dem Kunden keinerlei weitergehende Rechte ein.

Zusätzliche Softwarenutzungsbedingungen Dritter, die möglicherweise in bestimmter AIM3 Software enthalten sind oder mit ihr vertrieben werden und in der zugehörigen Dokumentation genannt werden, können zusätzlich auf die AIM3 Software (oder auf Software, welche in der AIM3 Software inkorporiert ist) Anwendung finden und haben Vorrang bezüglich der Nutzung solcher Software im Falle von Widersprüchen mit diesen Nutzungsbedingungen. Jegliche in einem AIM3 Service genutzte Software ist das Eigentum von AIM3 oder seinen Lizenzgebern bzw. ist die AIM3 Inhaberin sämtlicher ausschließlicher exklusiver und alleiniger Nutzungsrechte und ist durch deutsches und internationales Urheberrecht geschützt.

(6) AIM3 behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen oder in den Servicebedingungen gewährt werden.

(7) Der Kunde darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der AIM3 keine Frames oder Frame-Techniken verwenden, um Marken, Logos oder andere urheberrechtlich geschützten Informationen (wie Bilder, Text, Seitenlayout oder Form) von der AIM3 anzufügen. Der Kunde darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der AIM3 keine Meta-Tags oder sonstigen “verborgenen Text” unter Einsatz des Namens oder der Marken und Kennzeichen von der AIM3 verwenden.

(8) Der Kunde darf die Services der AIM3 nicht missbräuchlich verwenden. Der Kunde darf die Services der AIM3 nur im gesetzlich erlaubten Rahmen verwenden. Die durch AIM3 gewährten Rechte zur Nutzung von Services der AIM3 erlöschen, wenn der Kunde diese Nutzungsbedingungen oder die Servicebedingungen nicht einhält.

Der Kunde darf die AIM3 Software nur dazu nutzen, um die Nutzung eines durch AIM3 bereitgestellten AIM3 Services zu ermöglichen, und nur soweit dies durch die Nutzungsbedingungen, diese Softwarenutzungsbedingungen und die Servicebedingungen gestattet ist. Der Kunde darf die AIM3 Software nicht für illegale Zwecke nutzen. AIM3 darf jederzeit die Bereitstellung einer AIM3 Software einstellen und die Nutzungsrechte des Kunden an einer AIM3 Software kündigen. Das Recht des Kunden zur Nutzung einer AIM3 Software endet automatisch ohne dass eine entsprechende Kündigung erforderlich ist, wenn der Kunde diese Softwarenutzungsbedingungen, die Nutzungsbedingungen oder andere Servicebedingungen nicht einhalten.

(9) Die Verletzung der Urheberrechte von AIM3 wird zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

§ 16 Urheberrechte

(1) AIM3 hat an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von AIM3 veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von AIM3 nicht gestattet.

(2) Soweit die Materialien und Inhalte vom Kunden stammen, gilt:

  1. Der Kunde versichert gegenüber AIM3, dass sämtliche oben genannten Materialien frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Designrechte, Geschmacksmusterrechte, Patentrechte etc. verletzt werden und dass keine Rechtsverletzungen bzgl. dieser Unterlagen etc. bekannt sind oder durch die Übermittlung/Nutzung begangen werden. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ausschließlich dieser verantwortlich.
  2. Nicht freie Inhalte müssen vom Kunden eindeutig gekennzeichnet werden und auf Aufforderung der AIM3 unter Mitteilung der Lizenzen an AIM3 übermittelt werden. Soweit an irgendwelchen Unterlagen Rechte bestehen, versichert der Kunde, dass die erforderlichen Einwilligungen/Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde legt hierzu der AIM3 auf Anfordern die erforderlichen Lizenzen vor.
  3. AIM3 übernimmt keine Prüfungspflichten, insbes. trifft diese keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder auf das Bestehen oder den Inhalt der Lizenzen zu überprüfen.
  4. AIM3 behält sich aber das Recht vor, die Materialien aus begründeten rechtlichen oder ethischen Gründen abzulehnen/nicht zu verwenden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Projekt urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt oder zu unbilligen Zwecken eingesetzt werden soll.

(3) Der Kunde stellt durch entsprechende Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern oder Beauftragten sicher, dass der vorgesehene Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Miturheber- oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird.

(4) Hat AIM3 Kenntnis davon, dass beigestellte Materialien Gesetz oder Rechte Dritter verletzen, sind diese berechtigt, die Arbeiten einstweiligen einzustellen. AIM3 wird den Kunden informieren, sofern Zweifel an der Tauglichkeit der bereitgestellten Materialien bestehen.

(5) Vorsorglich stellt der Kunde AIM3 von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte gegen AIM3 wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien geltend machen.

Der Kunde hat AIM3 unverzüglich schriftlich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter zu informieren.

AIM3 benachrichtigt den Kunden ebenfalls unverzüglich schriftlich, wenn Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Der Kunde übernimmt alle entstehenden Kosten, die AIM3 aufgrund einer von ihm verursachten Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von AIM3 bleiben unberührt.

§ 17 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für die AIM3 oberste Priorität. AIM3 informiert daher separat in seiner Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung der AIM3 vor Inanspruchnahme der Dienste von AIM3 zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Diese sind hier jederzeit abrufbar.

(2) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch die AIM3 im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollte der Kunde einer Kontaktaufnahme durch AIM3 widersprechen, muss er der AIM3 dafür eine E-Mail zukommen lassen an: service@aim3.media. In Rahmen der Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten des Kunden zu benennen, über die AIM3 den Kunden nicht mehr kontaktieren soll. Eine etwaige Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten der AIM3. Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang der E-Mail bei der AIM3.

(3) Der Kunde willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von dem Kunden bei der AIM3 hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Der Kunde willigt widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb der Dienste der AIM3, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung des Nutzerverhaltens des Kunden sowie in die Verarbeitung und Übermittlung der vom Kunden bei der AIM3 hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Der Kunde kann der Verarbeitung der personenbezogenen Daten widersprechen (vgl. Ziffer III. der Datenschutzbestimmungen der AIM3).

§ 18 Nennung als Referenz

AIM3 ist berechtigt, den Kunden, dessen Unternehmensnamen und -logo bzw. -zeichen – so wie in der jeweiligen Werbekampagne verwendet – sowie die für den Kunden erbrachten Leistungen zu Werbezwecken namentlich als Referenz sowohl in Online-Medien als auch in Print-Medien anzuführen. Dazu räumt der Kunde AIM3 eine nicht-übertragbare, gebührenfreie, räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache Lizenz zur Verwendung seiner Marken- und Unternehmenskennzeichen sowie Werbeinhalte ein.

§ 19 Löschung von Benutzerkonten

AIM3 behält sich das Recht vor, Benutzerkonten, die für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten oder länger inaktiv sind, zu löschen oder zu deaktivieren und zu kündigen. “Inaktiv” bedeutet, dass innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten kein Log-In auf der Website bzw. auf der der von AIM3 angebotenen Plattform erfolgt ist und kein Abonnementsmodell vom Kunden gebucht ist. AIM3 wird den Kunden 30 Tage vor Ablauf der 6-monatigen Frist nach dem letzten Einloggen auf der Website über eine der Kontaktmethoden, die bei der Registrierung und Eröffnung des Kontos angegeben waren, kontaktieren und über die in 30 Tagen bevorstehende Schließung/Löschung des Kundenkontos informieren. Ein allfälliges Kontoguthaben wird ersatzlos einbehalten.

§ 20 Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist AIM3 berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. AIM3 wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. AIM3 wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AIM3 und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

(2) Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von am Vertragsverhältnis beteiligten Mitarbeitern sowie von AIM3 eingeschalteten Dritten hinsichtlich dieser AGB und/oder der separat abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Sofern ein Schriftformerfordernis in diesen AGB vereinbart wurde, ist dies auch bei Erklärungen durch Post, Fax und E-Mail gewahrt.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen AIM3 und dem Kunden nach Wahl der AIM3 München. Für Klagen gegen AIM3 ist in diesen Fällen München ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(5) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der AIM3 vereinbart.

Stand: Juli 2022